Kuren und Massagen bleiben auch nach der Gesundheitsreform Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Regelwartefrist bei ambulanten Badekuren mit Tageszuschuss beträgt 4 Jahre.
Ausnahmen: bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder bei Auftreten einer anderen Krankheit gilt diese Frist nicht.
Wichtig: der Hausarzt muss aber in seinem Attest auf eine Kur „jetzt für dringend notwendig“ verweisen.
Kneippbadearzt
Herr Dr. Josef Wild MUDR./Univ. Prag
Arzt für Allgemeinmedizin, Badearzt und Naturheilverfahren
kommt zur Sprechstunde ins Haus.
Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin bei Herrn Dr. Josef Wild im Hause oder bei einem Badearzt Ihrer Wahl.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
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